- Flugthaler, der
Der Flugthaler, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, eine Abgabe von einem Thaler, welche derjenige, welcher Bienen hält, der Grundherrschaft für das Recht entrichtet, seine Bienen in die Heide bringen zu dürfen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.