- Flurrecht, das
Das Flurrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, oder die Gerichtsbarkeit über die zu einer Flur gehörigen Grundstücke; ohne Plural. 2) Die Gerechtsamen oder Vorrechte, welche die Flur eines Ortes genießet. S. Flur 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.