- Folgebrief, der
Der Folgebrief, des -es, plur. die -e, bey dem Hofgerichte zu Rothweil, ein Brief, wodurch dieses Gericht den Kläger berechtiget, sich dem Gewährbriefe zu Folge in die Güter des Geächteten zu setzen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.