Formalĭen — (Formalitäten, v. lat.), Förmlichkeiten, Dinge, welche blos auf die Form Bezug haben, also nicht wesentlich sind, so z.B. bei der Appellation, s.d. III. A) a) dd), Daher Formalisiren, 1) die Förmlichkeiten beobachten, Umstände machen; 2) sich f … Pierer's Universal-Lexikon
Formalĭen — (Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man gewisse Handlungen zu begleiten hat, um letztern zufolge gesetzlicher Bestimmung die nötige Rechtsgültigkeit zu geben, z. B. bei der Errichtung eines Testaments, beim Schwur,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Formalien — Formalĭen, Formalitäten (lat.), Förmlichkeiten, Äußerlichkeiten, die bei Rechtsgeschäften etc. zu beobachten sind; dann s.v.w. Unwesentlichkeiten; formalisieren, streng die Form beobachten; etwas in strenge Form bringen, Formalĭter, in aller Form … Kleines Konversations-Lexikon
Formalien — For|ma|li|en 〈nur Pl.〉 Formalitäten, Förmlichkeiten ● die Formalien klären … Universal-Lexikon
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… … Deutsch Wikipedia
Förmlichkeit, die — Die Förmlichkeit, plur. die en. 1) Die Eigenschaft einer Sache, nach welcher sie förmlich ist, in beyden Bedeutungen, und ohne Plural. 2) Förmliche Umstände, S. Formalien … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
H.R.R. — Kaiser und Reich in … Deutsch Wikipedia
HRR — Kaiser und Reich in … Deutsch Wikipedia
HRRDN — Kaiser und Reich in … Deutsch Wikipedia
Heiliges Römisches Reich — Kaiser und Reich in einer Darstellung aus dem 17. Jahrhundert. Im Zentrum ist Kaiser Ferdinand III. als Haubt des Reiches im Kreise der Kurfürsten abgebildet. Zu seinen Füßen sitzt eine Frauengestalt als Allegorie des Reiches, erkennbar an der… … Deutsch Wikipedia