- Freyartig
Freyartig, adj. et adv. eine freye Art habend, von Äckern, wenn die Art, d.i. Bestellung derselben, auf des Besitzers Willkühr beruhet, und nicht durch das Herkommen eingeschränkt ist. In Sachsen wird der Feldacker ordentlich für freyartig gehalten. S. Art, das Pflügen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.