Freyeigen

Freyeigen

Freyeigen, adj. et adv. in einigen Oberdeutschen Gegenden für erb- und eigenthümlich, allodial, von aller Lehnbarkeit befreyet. Ein freyeigenes Gut. Ein Gut freyeigen besitzen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Allodial — Allodiāl, adj. et adv. aus dem mittlern Lat. allodialis, in den Rechten, von niemand zu Lehen rührend, freyeigen; im Gegensatze des feudal, lehnbar, lehnspflichtig. Ein allodiales Gut. Ein Gut allodial machen. Am häufigsten ist es in… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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