- Freyersmann, der
Der Freyersmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, in den gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens. 1) Ein Freyer, S. dieses Wort. 2) Der eine andere Person zu verheirathen bemühet ist, in ihrem Namen um eine Person anhält, der Freywerber, Brautwerber.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.