Fristgeld, das

Fristgeld, das

Das Fristgêld, des -es, plur. inus. außer von mehrern Summen dieser Art, die -er, ein Geld, welches die Gewerken alle Vierteljahr erlegen, wodurch das bestätigte Lehen gefristet, d.i. beym Alter, oder in Kraft erhalten wird; die Fristung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verschreibung — Verschreibung, 1) allgemeinrechtlich die Handlung, wodurch schriftlich Jemand Etwas zugesichert wird; 2) diese schriftliche Zusicherung selbst; 3) schriftliche Übertragung eines Realrechts, z.B. Eigenthums, so: in Lehn verschreiben; 4) Einräumung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fristen — Fristen, verb. reg. act. Frist geben, setzen. 1) * In der ersten Bedeutung des Hauptwortes, einen Termin setzen; in welcher es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist, ob es gleich im Schwabenspiegel in derselben vorkommt, wo Kap. 295 der kampf… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”