Fristgeld, das

Fristgeld, das

Das Fristgêld, des -es, plur. inus. außer von mehrern Summen dieser Art, die -er, ein Geld, welches die Gewerken alle Vierteljahr erlegen, wodurch das bestätigte Lehen gefristet, d.i. beym Alter, oder in Kraft erhalten wird; die Fristung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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