- Fruchtherr, der
Der Fruchthêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten, ein Rathsherr, dem die Besorgung der Frucht, d.i. des Getreides, aufgetragen ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Fruchthêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten, ein Rathsherr, dem die Besorgung der Frucht, d.i. des Getreides, aufgetragen ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Herr, der — Der Hêrr, des en, zusammen gezogen Herrn, plur. die en, so wohl ein jeder, welcher einem andern zu befehlen hat, in Beziehung auf denselben, als auch der eigenthümliche Besitzer einer Sache. 1) Überhaupt, in welcher weitesten Bedeutung es auch… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart