Fußdienst, der

Fußdienst, der

Der Fußdienst, des -es, plur. die -e, Dienste, welche zu Fuße verrichtet werden. Besonders Frohndienste, welche ein Unterthan für seine Person ohne Zugvieh zu leisten verbunden ist, und in engerer Bedeutung, Gänge, welche er zur Frohne verrichten muß; welche Arten der Frohnen auch Fußfrohnen, Leibdienste oder Leibfrohnen, Handdienste oder Handfrohnen, im Oberd. Fußrobathe, heißen; zum Unterschiede von den Spanndiensten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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