- Futteramt, das
Das Futteramt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Höfen, ein Amt, d.i. ein Collegium mehrerer Personen, welches für die Anschaffung und Verwaltung des Futters für den herrschaftlichen Marstall Sorge träget. S. 2 Futter.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.