Gastrecht, das

Gastrecht, das

Das Gastrêcht, des -es, plur. inus. in einigen Städten, ein schleuniges und summarisches Recht, welches man den Fremden wider die Einheimischen angedeihen lässet, und, weil es vornehmlich zum Besten der Handlung angeordnet ist, auch das Handelsrecht, Kaufrecht genannt wird. S. Gastgericht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Einladung — Das Wort Gast bezeichnet heute einen zum Bleiben eingeladenen Besucher. Ebenso wie die mit ihm etymologisch verwandten Begriffe in anderen germanischen (ahd./ mhd./ as. gast, got. gasts, anord. gestr, ae. giest und afr. jest), slawischen (aksl.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gäste — Das Wort Gast bezeichnet heute einen zum Bleiben eingeladenen Besucher. Ebenso wie die mit ihm etymologisch verwandten Begriffe in anderen germanischen (ahd./ mhd./ as. gast, got. gasts, anord. gestr, ae. giest und afr. jest), slawischen (aksl.… …   Deutsch Wikipedia

  • Homosexualität und römischer Katholizismus — Das Lehramt (magisterium) der römisch katholischen Kirche beschreibt Homosexualität mit dem Prädikat „objektiv ungeordnet“.[1] Auch Kritiker der Haltung des Lehramtes fassen dessen Position zur Homosexualität inzwischen so zusammen.[2]… …   Deutsch Wikipedia

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