- Ackerrecht, das
Das Ackerrècht, des -es, plur. die -e. 1) Gerechtsame und Verbindlichkeiten, welche dem Ackerbaue ankleben. 2) Der Inbegriff derselben; entweder im Singular allein, oder im Plural allein.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Ackerrècht, des -es, plur. die -e. 1) Gerechtsame und Verbindlichkeiten, welche dem Ackerbaue ankleben. 2) Der Inbegriff derselben; entweder im Singular allein, oder im Plural allein.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.