- Gegenversprechen, das
Das Ggenversprếchen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Versprechen, welches wegen des von einem andern uns gethanen Versprechens geleistet wird; die Gegenverheißung, Gegenzusage.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Ggenversprếchen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Versprechen, welches wegen des von einem andern uns gethanen Versprechens geleistet wird; die Gegenverheißung, Gegenzusage.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… … Pierer's Universal-Lexikon
Vertragen — Vertragen, verb. irreg. act. S. Tragen, welches nach Maßgebung beyder Theile der Zusammensetzung in verschiedener Bedeutung vorkommt. 1. Durch Tragen verbrauchen, doch nur von Kleidungsstücken. Ich will das Kleid noch vollends vertragen.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Cassandra — CASSANDRA, æ, Gr. Κασσάνδρα, ας, (⇒ Tab. XXXI.) 1 §. Namen. Insgemein wird sie zwar Cassandra genannt, heißt aber doch auch Alexandra, wie denn auch ihr Bruder nach damaliger Weise bald Paris, bald Alexander genannt wird. Canterus Prolegom. ad… … Gründliches mythologisches Lexikon
Vertrag, der — Der Vertrag, des es, plur. die träge, von dem folgenden Zeitworte, doch nur in Einer Bedeutung, eine gegenseitige Bewilligung einer Zusage, ein Versprechen mit einem Gegenversprechen, zu bezeichnen, besonders eine feyerliche Verabredung einer… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Einseitige Schuldverhältnisse — Einseitige Schuldverhältnisse, vertragsmäßige Schuldverhältnisse, in denen durch den Vertragsabschluß der eine Kontrahent nur Gläubiger, der andre nur Schuldner werden kann, z. B. das Schenkungsversprechen, der Bürgschaftsvertrag. Zweiseitige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon