Gegenversprechen, das

Gegenversprechen, das

Das Ggenversprếchen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Versprechen, welches wegen des von einem andern uns gethanen Versprechens geleistet wird; die Gegenverheißung, Gegenzusage.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vertragen — Vertragen, verb. irreg. act. S. Tragen, welches nach Maßgebung beyder Theile der Zusammensetzung in verschiedener Bedeutung vorkommt. 1. Durch Tragen verbrauchen, doch nur von Kleidungsstücken. Ich will das Kleid noch vollends vertragen.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Cassandra — CASSANDRA, æ, Gr. Κασσάνδρα, ας, (⇒ Tab. XXXI.) 1 §. Namen. Insgemein wird sie zwar Cassandra genannt, heißt aber doch auch Alexandra, wie denn auch ihr Bruder nach damaliger Weise bald Paris, bald Alexander genannt wird. Canterus Prolegom. ad… …   Gründliches mythologisches Lexikon

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  • Einseitige Schuldverhältnisse — Einseitige Schuldverhältnisse, vertragsmäßige Schuldverhältnisse, in denen durch den Vertragsabschluß der eine Kontrahent nur Gläubiger, der andre nur Schuldner werden kann, z. B. das Schenkungsversprechen, der Bürgschaftsvertrag. Zweiseitige… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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