Adel, der

Adel, der

Der Adel, des -s, plur. car. 1. Ein gewisser Vorzug des Standes und Geschlechtes, welcher diejenigen, so damit begabet sind, unter andern auch berechtiget, ihrem Geschlechtsnahmen das Vorwörtchen von vorzusetzen, S. Von. Und zwar, (a) in eigentlicher Bedeutung, im Gegensatze des bürgerlichen Standes. Einer von Adel. Er ist von Adel. Er ist von gutem alten Adel. Ich weiß, daß ihm mein Adel im Wege steht. Sein Vater hielt über den alten Adel. (b) Figürlich, Würde, erhabene Eigenschaften des Geistes, Hoheit der Seele. Der Adel des Geistes ist mehr werth, als aller Adel des Geschlechtes. Der Adel seiner Seele both allen Widerwärtigkeiten des Schicksals Trotz. Sich unter den Adel seines Wesens erniedrigen.

2. Mehrere mit der adeligen Würde begabte Personen. Der hohe Adel, d.i. Fürsten, Grafen und Barone. Der niedere Adel, die gemeinen Edelleute. Der mittelbare Adel, der einem Reichsstande mit Eid und Pflicht zugethan ist. Der unmittelbare Adel, der allein dem Kaiser und dem Reiche unterworfen ist, der Reichsadel, der Landadel, der Stadtadel. Der ganze umliegende Adel kam in die Stadt.

Anm. Die Etymologen sind bey der Ableitung dieses Wortes auf sehr verschiedene und zum Theil ungereimte Meinung gerathen; bey welchen ich mich hier nicht aufhalten, sondern bloß auf Wachters, Frischens und Ihre's Wörterbücher, und Grupens Observatt. rerum et antiquit. German. S. 513 verweisen will. Die Endsylbe ist bloß die Ableitungssylbe -el, ein Ding, Subject, zu bezeichnen; es kommt hier also auf die Sylbe ad, oder wie sie ehedem lautete od, an, und diese bedeutete ehedem Eigenthum, Besitz ein Gut; S. Ihre's Glossar. v. Od, ingleichen hier die Wörter Allodial und Kleinod. Diese Ableitung ist nicht allein sehr ungezwungen, sondern auch der ältesten Verfassung der Deutschen gemäß, wo sich der Adel ganz auf den Kriegesstand gründete, dieser aber der freye Besitzer der Ländereyen war. S. auch Edel.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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