- Ärgern
Ärgern, verb. reg. act. von dem Comparativo, ärger, im Gegensatze des Verbi bessern.
1. * Ärger, d.i. schlechter machen, in der eigentlichsten Bedeutung. So sagte man ehedem, eines Gut ärgern, in Abnahme bringen; eines Pferd ärgern, abtreiben; ein Stift ärgern, schwächen, u.s.f. wie aus den von Frisch angeführten Beyspielen erhellet. Die uoho die de uuingarten geargerent, die Füchse die den Weingarten verderben, heißt es schon bey dem Willeram 2, 15. Das Schwed. arga wird noch in eben diesem Sinne gebraucht, und von dem Niedersächsischen ergheren hat Ölrichs in Glossar. ad Statuta Bremens h.v. viele Beyspiele angeführet. Auch in einigen Oberdeutschen Gegenden sagt man noch jetzt: es ärgert sich mit ihm, es verschlimmert sich. Das Übel ärgert sich u.s.f. Allein im Hochdeutschen ist diese Bedeutung völlig veraltet.
2. Im moralischen, besonders biblischen Verstande, durch strafbare Handlungen lebhafte Empfindungen des Unerlaubten bey andern erwecken, und zugleich zum Bösen reitzen, zum Ärgernisse gereichen. Einen ärgern. Einen mit etwas ärgern. Ärgert dich dein rechtes Auge, u.s.f. Matth. 5, 29. f. Ingleichen als ein Reciprocum, sich an etwas ärgern, ein Ärgerniß daran nehmen.
3. Zum Zorne reitzen, erzürnen, doch nur von einem geringen Grade des Zornes, der mehr auf die innere Empfindung als auf den äußern Ausdruck wirket. Einen ärgern. Ingleichen, sich ärgern, sich über jemanden, oder über etwas ärgern.
Anm. Ärgern, Nieders. argern, bey dem Notker argeron, im Schwabenspiegel ergern, kommt in allen drey Bedeutungen schon seit dem eilften Jahrhunderte vor. Das Substantiv die Ärgerung gebraucht zwar Notker für Scandalum, und Steinbach führt es auch noch für indignatio und offendiculum an; allein im Hochdeutschen ist es völlig ungebräuchlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.