Geleitskammer, die

Geleitskammer, die

Die Geleitskammer, plur. die -n, in den Seestädten, das Collegium derjenigen Personen, welche die Geleitsbriefe für die Kauffahrer ausfertigen, und der Ort, wo solches geschiehet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Geleit — 1) (deutsche Ant.), s. Gefolge 2); 2) in den Zeiten des Faustrechtes die Begleitung bewaffneter Männer, unter welcher bes. Kaufleute mir ihrer Waare durch fremdes Land zogen, wenn sie nicht der Gefahr ausgesetzt sein wollten, von Raubrittern od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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