- Gelten (2)
2. Gêlten, verb. irreg. ich gelte, du gilst, er gilt; Imperf. ich galt, im gemeinen Leben ich golt; Mittelw. gegolten; Imperat. gilt. Es kommt in doppelter Gestalt vor.
1. * Als ein Activum, wiedergeben, so wohl die Sache selbst wiedergeben, als auch, und zwar am häufigsten, den Werth dafür wiedergeben, erstatten, bezahlen; in welcher im Hochdeutschen veralteten Bedeutung es ehedem sehr häufig gebraucht wurde. Bey dem Kero ist kelten, bey dem Ottfried giltan, wiedergeben, wieder erstatten, ingleichen bezahlen. Zins gelten, den Zins bezahlen, Ottfr. Das gilt ich ir, das vergelte ich ihr, Reinmar der Alte.
Den Schuß er mir noch gelten soll,
Theuerd.
er soll mir dafür genug thun, er soll ihn entgelten. Im Goth. gildan, im Angels. geltan, im Isländ. gialda, im Nieders. gelden, gellen, im Schwed. gelda, im mittlern Lat. gildare. Daher bedeutet schon im Salischen Gesetze Chalta nicht nur dasjenige, womit man ein begangenes Verbrechen ersetzet, die Buße, Geldstrafe, wovon in weiterer Bedeutung noch unser Geld übrig ist, sondern auch das Verbrechen selbst, wofür durch Geld genug gethan werden mußte, und in weiterer Bedeutung eine jede Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe, eine Schuld, welches Wort selbst davon abstammet, S. dasselbe. Im Hochdeutschen ist diese active Bedeutung noch in den Zusammensetzungen entgelten und vergelten übrig. Opitz hat auch noch eine Schuld abgelten, für abtragen. Gelter bedeutete in den spätern Zeiten Oberdeutschlandes so wohl den Schuldner, als auch den Gläubiger.
2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, einen gewissen Werth haben.
1) Eigentlich, einen bekannten Werth haben, und wegen desselben von jedermann genommen werden. Dieses Geld gilt bey uns nicht, dessen Werth ist hier nicht bekannt, und wird daher nicht im Handel und Wandel angenommen. Die Louis d'or gelten überall. Ingleichen mit Beyfügung des Werthes oder vielmehr des angenommenen Zeichens desselben. Der Laubthaler gilt jetzt nur 38 Groschen. Was gilt das Getreide? Die Waare gilt ihr Geld, hat einen ziemlich hohen Preis. Das Korn gilt jetzt nichts, ist wohlfeil, hat einen geringen Preis. Auch in weiterer Bedeutung. Das gilt dir dein Leben, du wirst es mit deinem Leben bezahlen müssen. Es gilt ihr Leben, wenn sie es nicht beweisen kann. Was gilt die Wette? um wie viel wollen wir wetten? Was gilts, eine im gemeinen Leben übliche Formel, eine gewisse Vermuthung zu begleiten, gleichsam, was gilt die Wette? Was gilts, er wird nicht kommen. Was gilts, darum hat sich das junge Herrchen noch nicht bekümmert? Less. In den gemeinen Sprecharten auch nur Gelt! welches die dritte Person für gilt zu seyn scheinet, wenn es nicht mit dem Englischen to yield, zugeben, einräumen, aus Einer Quelle stammet, da es denn concedisne? bedeuten würde.
2) Figürlich.
(a) einen moralischen Werth haben. (α) Kraft, Gültigkeit haben. Was bey dem Allmächtigen gilt, will ich nicht verhehlen, Hiob 27, 11. Die Gerechtigkeit die vor Gott gilt, Röm. 1, 17. Die meisten Stimmen gelten. Der Contract gilt nicht. Was von der ganzen Art gilt, (mit Bestande der Wahrheit gesagt werden kann,) das muß auch von allen darunter begriffenen Gattungen gelten. Geltende Ansprüche an etwas haben. Das Spiel, der Zug auf dem Bretspiele soll nicht gelten. Seine Befehle, seine Ansprüche geltend machen. Dieß kann für keinen Beweis, für keine Entschuldigung gelten. Das gilt mir gleich, eines hat so viel Kraft bey mir, ist meiner Neigung so gemäß, als das andere. Mir gilt alles gleich. S. Gleichgültig.
Das erste Hinderniß galt auch die andern Mahle,
Gell.
fand Statt, war vorhanden. Lassen sie meine Bitte etwas gelten, von Kraft seyn. Alle diese Entschuldigungen gelten nichts. Das lasse ich gelten! eine im gemeinen Leben übliche Formel des Beyfalles. (β) Ansehen haben, vermögen, von Personen. Er gilt viel am Hofe, oder bey Hofe. Ich gelte etwas bey ihm.
Der Weise hat ein Loos, das seinen Werth entscheidet,
Verdienste, wo er gilt, und Unschuld, wo er leidet,
Haged.
(γ) Erlaubt seyn, doch nur im gemeinen Leben. Das gilt nicht.
(b) Betreffen, auf etwas gerichtet seyn, etwas zum Ziele haben. Wie ein Vogel zum Strick eilet und weiß nicht, daß ihm (daß es ihm) das Leben gilt, Sprichw. 23, 11, daß es ihm sein Leben kostet. Es gilt deinen Kopf, es ist auf deinen Kopf, d.i. auf dein Leben abgesehen. Er sagte es ihr, doch so, daß es mich zu gelten schien, auf mich gerichtet zu seyn schien. Was einem gesagt wird, gilt alle, geht auf alle, geht alle an. Hier steht die vierte Endung mit allem Recht, weil es in dieser Bedeutung eine Figur der ersten Bedeutung ist, wo der Preis gleichfalls die vierte Endung bekommt. Ist außer der vierten Endung der Sache noch die Person vorhanden, so erfordert diese die dritte Endung. Es gilt ihm das Leben. Mir gilt alles gleich.
Wird die Sache, welche der Gegenstand des Zeitwortes ist, durch eine Person ausgedruckt, so ist kein Grund vorhanden, warum die Wortfügung sollte geändert und statt der vierten die dritte Endung gesetzt werden. Indessen findet man doch in diesem Falle den Dativ sehr häufig, und in manchen Sprachlehren wird er ausdrücklich erfordert. Ach daß der Traum deinen Feinden gülte, (gälte,) Dan. 4, 16. Ich wußte nicht, daß dieser Seufzer mir gelten sollte, Dusch. Nun, wem gilt das? Less.
Nein, Liebe, nein, dir gilt nicht dieses Lied,
Haged.
Zumahl wenn es der armen Freundinn gilt,
Gell.
Die Wahl galt, wie gesagt, der jungen Sylvia,
Rost.
Die Kriegesrüstung soll den Engländern gelten, soll auf sie gerichtet seyn. In allen diesen Fällen sollte, wie es scheinet, billig die vierte Endung stehen, denn wenn gelten in der Bedeutung der Richtung die dritte Endung erforderte, so müßte man auch sagen: der Anschlag gilt deinem Leben, deinem Kopfe, deinem Vermögen u.s.f. wo doch jedermann die vierte Endung gebraucht. Hierher gehöret
(c) Auch die Oberdeutsche Fügung mit der zweyten Endung. Hier gilt es Laufens, hier kommt es auf das Laufen an, hier gehet es an ein Laufen. Es gilt Aufmerkens, hier ist Aufmerken nöthig.
Nun so es aber sterbens gilt,
Hans Sachs,
wenn es zum Sterben kommt.
Das Haupt bekränzt, das Glas gefüllt!
So leb ich, weil es Lebens gilt,
Günth.
so lange es noch erlaubt ist zu leben.
Daher die Geltung, S. solches hernach besonders.
Anm. Dieses Wort lautet als ein Neutrum im Nieders. gelden, gellen, im Dän. giälde, bey den Krainerischen Wenden vellam, ich bin nützlich, ich gelte, im Isländ. gilda. Die Schweden unterscheiden das Activum von dem Neutro sehr schön; jenes heißt bey ihnen gelda, dieses aber gella. Wachters Muthmaßung ist sehr wahrscheinlich, daß das Neutrum mit dem Lat. valere aus Einer Quelle abstamme. Und diese Quelle ist vielleicht noch in dem Hebr. חיל, Stärke, Menge, Reichthum, Griech. ειλƞ und ιλƞ, vorhanden, wovon auch unser Deutsches Geld abzustammen scheinet. S. dasselbe. Die biblischen R.A. da es nun gelten sollte zum Treffen, da es zum Treffen kommen sollte, 2 Macc. 15, 20, und, es gilt wohl, für, gut, es kann geschehen, 2 Sam. 2, 14, sind im Hochdeutschen ungewöhnlich. S. Geld, Gülte, Gültig, Gültigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.