- Gerichtsbrauch, der
Der Gerichtsbrauch, oder Gerichtsgebrauch, des -es, plur. die -bräuche, ein gerichtlicher, oder bey einem oder mehrern Gerichten üblicher Gebrauch.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Gerichtsbrauch, oder Gerichtsgebrauch, des -es, plur. die -bräuche, ein gerichtlicher, oder bey einem oder mehrern Gerichten üblicher Gebrauch.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Arrest [1] — Arrest (lat. Arrestum), der auf Befehl einer Behörde äußerlich beschränkte Zustand der natürlichen Freiheit einer Person od. des Sachenverkehrs; 1) in criminalrechtlicher Beziehung entweder Strafarrest (s. u. Strafe) od. Defentionsgefängniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Usus fructus — Usus fructus, lat., Nießbrauch, vollständige Nutzung u. Fruchtgenuß. Der Usufructuar kann sein Recht nicht veräußern, wohl aber vermiethen; mit seinem Tode erlischt es. U. est tyrannus, der Gebrauch ist ein Tyrann; u. fori, Gerichtsbrauch; u.… … Herders Conversations-Lexikon