Gerichtskosten, die

Gerichtskosten, die

Die Gerichtskosten, sing. inus. die Unkosten, welche durch gerichtliches Verfahren den Parteyen, oder einer derselben verursacht werden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gerichtskosten — erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Höhe 2 Siehe 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtskosten — (Gerichtsgebühren, Sporteln) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligten zu entrichtenden Gebühren, zu denen manchmal auch die Auslagen der Gerichtsbehörden gerechnet werden. Man unterscheidet zwischen den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtskosten — die Gerichtskosten (Aufbaustufe) Gebühren, die für die Tätigkeit des Gerichts erhoben werden Beispiel: Die Gerichtskosten wurden den Beklagten auferlegt …   Extremes Deutsch

  • Gerichtskosten — die durch die Prozessführung einer oder beider Parteien dem Gericht gegenüber entstehenden Kosten, Gebühren und Auslagen. 1. Kosten: ⇡ Prozesskosten. 2. Gebühren: Für die Gebühren gilt nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) i.d.F. vom 15.12.1975… …   Lexikon der Economics

  • Gerichtskosten — Ge|rịchts|kos|ten 〈Pl.; Rechtsw.〉 Kosten für das Inanspruchnehmen des Gerichts * * * Ge|rịchts|kos|ten <Pl.>: in einem Gerichtsverfahren anfallende Kosten. * * * Gerichtskosten,   Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die …   Universal-Lexikon

  • Gerichtskosten — Ge·rịchts·kos·ten die; Pl; die (Geld)Summe, die ein Prozess (vor ↑Gericht1 (1)) kostet <die Gerichtskosten tragen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Das deutsche Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist bekannter unter dem Kurztitel Kostenordnung (abgekürzt KostO). Nach der KostO werden Kosten (Gebühren und Auslagen) in den Angelegenheiten der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kosten, die — Die Kosten, sing. inus. 1) Der Aufwand, welchen man zur Erreichung einer Absicht macht, besonders so fern derselbe in barem Gelde bestehet. Der Prozeß macht mir viele Kosten. Die Kosten tragen, sie über sich nehmen, das nöthige Geld aus seinem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rechtskosten, die — Die Rêchtskosten, sing. inus. gerichtliche Kosten, Gerichtskosten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nocturne in Schwarz und Gold: Die fallende Rakete — James McNeill Whistler, 1874/1877 Öl auf Holz, 60,3 cm × 46,6 cm …   Deutsch Wikipedia

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