Gerichtsstand, der

Gerichtsstand, der

Der Gerichtsstand, des -es, plur. die -stände. 1) Die Verbindlichlkeit vor einem Gerichte zu stehen, d.i. von demselben Recht zu nehmen; ohne Plural. Jemanden von dem Gerichtsstande des Stadtgerichtes befreyen. 2) Dasjenige Gericht selbst, welchem man zu Recht zu stehen, oder sein Recht von demselben zu nehmen verbunden ist, Judex competens; im Oberdeutschen die Behörde. Sich an seinen gehörigen Gerichtsstand wenden. Der erste Gerichtsstand, die erste Instanz, das Untergericht. Der höchste Gerichtsstand, die höchste Instanz.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gerichtsstand — örtliche ⇡ Zuständigkeit des Gerichts. Im ⇡ Zivilprozess (§§ 12–37 ZPO): 1. Allgemeiner G.: G., in dem alle Klagen gegen eine Person erhoben werden können, sofern nicht ausnahmsweise die ausschließliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts… …   Lexikon der Economics

  • Gerichtsstand — (lat. Forum) heißt das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt und verpflichtet ist, als Beklagter oder Beschuldigter vor einem bestimmten Gericht Recht zu nehmen, ferner das für die betreffende Person örtlich zuständige Gericht.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtsstand — (Forum), das Unterworfensein des Beklagten unter die Gewalt eines bestimmten Gerichts. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung vom 30. Jan. 1877 wird der allgemeine G. einer Person durch den Wohnsitz bestimmt; daneben ist für bestimmte Streitsachen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsstand — (forum), das für den betreffenden Rechtsfall zuständige, competente Gericht. Für dingliche Klagen gilt im Allgemeinen der G. der gelegenen Sache (f. rei sitae, wo die Sache liegt), für persönl. der G. des Wohnsitzes des Beklagten (f. domicilii)… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gerichtsstand — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsstand — Ge|rịchts|stand 〈m. 1u; Rechtsw.〉 Ort, dessen Gericht bei einer Rechtssache zuständig ist od. sein soll, meist der Wohnort des Beklagten od. der Tatort ● Gerichtsstand ist Bonn; vertraglich vereinbarter Gerichtsstand * * * Ge|rịchts|stand, der… …   Universal-Lexikon

  • Gerichtsstand — Ge·rịchts·stand der; meist Sg, Jur; der Ort, dessen ↑Gericht1 (1) für eventuelle Prozesse zuständig ist …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ambulanter Gerichtsstand — (fliegen der Gerichtsstand), Bezeichnung für die vom Reichsgericht vertretene Ansicht, daß für ein Preßdelikt der Gerichtsstand der begangenen Tat nicht bloß an dem Orte sei. von dem die Verbreitung aus erfolgte, sondern auch an jenem Orte, wohin …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liste der Gemeinden im Salzkammergut — Übersicht über die politisch selbständigen Gemeinden, die zur Region Salzkammergut gehören. Legende Region: Naturräumliche Landschaft (Raumeinheiten Oberösterreichs annotiert) Ferienregion: Der Tourismusregion Salzkammergut haben sich… …   Deutsch Wikipedia

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