Adoptiren — (v. lat.), 1) an Kindes Statt annehmen, s. Adoption; daher Adoptivvater, ein Mann, u. Adoptiveltern, ein Ehepaar, welches ein fremdes Kind an Kindes Statt (Adoptivkind), annimmt; 2) die Meinung, Gewohnheit etc. eines Anderen annehmen; daher:… … Pierer's Universal-Lexikon
Adoption — (v. lat. Adoptio), Annahme an Kindes Statt, die unter öffentlicher Autorität erfolgte Aufnahme einer Person in das bürgerlich rechtliche Verhältniß eines Kindes od. Enkels von Jemand, zu welchem dieselbe darin bisher nicht gestanden, od. sich zu… … Pierer's Universal-Lexikon
Adoption — Adoption, Annahme an Kindesstatt. Im deutschen Recht unbekannt, ebenso im größeren Theile der Schweiz. Dagegen durchs römische Recht, soweit es. Geltung erlangte, eingeführt. Der Adoptirte wird Descendent, d.h. Kind oder Enkel; an Brudersstelle u … Herders Conversations-Lexikon
Oper — (ital. Opera), ein mit Gesang u. Orchestermusik, od. doch mit Instrumentalbegleitung vereinigtes Drama, dessen äußeren Rahmen die Dichtung (Text, Libretto) bildet, u. dessen Hauptaufgabe es ist, durch harmonisches Zusammenwirken der Musik, des… … Pierer's Universal-Lexikon
Sklaverei [1] — Sklaverei. Das Verhältniß unbedingter, d.h. mit dem Verlust aller persönlichen Freiheit verbundener Dienstbarkeit, in welchem der Dienende nicht als Person, sondern als Sache betrachtet u. behandelt wird, so daß der Herr über ihn u. sein… … Pierer's Universal-Lexikon
Tribunen — (Tribūni), 1) die Tribusvorsteher des ältesten Rom. Später wurde der Name auch auf andere Beamte übertragen. Ihr Amt hieß Tribunat (Tribunatus). 2) Tribuni aerarii (T. aeris) od. Curatores tribuum, deren später bis acht in jeder Tribus waren u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Bentinckscher Erbfolgestreit — Bentinckscher Erbfolgestreit. Anton Günther, Graf zu Aldenburg u. Delmenhorst, Herr zu Jever u. Kniphausen, hatte von Elisabeth von Ungnad einen natürlichen Sohn, Anton, geb. 1638, u. da Graf Anton Günther keine ehelichen Nachkommen hatte, so… … Pierer's Universal-Lexikon
Bourbōn [2] — Bourbōn (spr. Burbong), das Land, welches später Bourbonnois hieß u. von Nivernois, Berry, Auvergne, Bourgogne begrenzt war, war zur Römerzeit von den Äduern, Arvernern u. Biturigern besetzt; zu Ersteren kamen zu Cäsars Zeit noch die Bojer. Unter … Pierer's Universal-Lexikon
Clodius — Clodius. I. Glieder der römischen Clodia gens, so v. w. Claudius (s.d.): diese Schreibung wählten bes. in der letzten Zeit einige der Familie Pulcher, unter ihnen namentlich 1) Publius C. Pulcher, Bruder des Claudius 16), ein schlauer, verwegener … Pierer's Universal-Lexikon
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon