- Gesammthänder, der
Der Gesammthänder, oder Sammthänder, des -s, plur. ut nom. sing. S. Gesammt 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Gesammthänder, oder Sammthänder, des -s, plur. ut nom. sing. S. Gesammt 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesammt — Gesammt, adj. alle Theile eines Ganzen, alle Dinge einer Art zusammen genommen. 1) Eigentlich. Mit gesammter Macht, mit der ganzen Macht. Mit gesammter Hand, mit vereinigten Kräften. Der gesammte Rath. Die gesammten Einwohner. Der gesammte Gott,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart