- Affectiren
† Affectiren, verb. reg. act. aus dem Franz. affecter. 1) Den Schein von etwas zu haben suchen, ohne übereinstimmige Gemüthsfassung im Äußern annehmen. Freundlichkeit affectiren. 2) Auf eine gezwungene und unnatürliche Art nachahmen; in welcher Bedeutung besonders das Participium affectirt üblich ist. Ein affectirter Mensch. In beyden Fällen ist das Wort im Deutschen überflüssig, weil es hier an guten einheimischen Ausdrücken nicht fehlt, den Begriff zu bezeichnen; besonders läßt sich das Participium sehr gut durch gezwungen, gesucht, verstellt, geziert u.s.f. ausdrucken; z.B.
Es misch ein heimlich Mißvergnügen
Sich in die Freundlichkeit, sie sey gesucht, verstellt,
Weiße.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.