- Afteranwalt, der
* Der Afteranwalt, des -es, plur. die -e, in den Rechten, besonders, Oberdeutschlandes, der Anwalt, den ein anderer Anwalt Statt seiner bestellet; Actur substitutus.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
* Der Afteranwalt, des -es, plur. die -e, in den Rechten, besonders, Oberdeutschlandes, der Anwalt, den ein anderer Anwalt Statt seiner bestellet; Actur substitutus.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
After — After, eine ehemalige Präposition, welche nach bedeutete, jetzt aber nur noch in der Zusammensetzung mit einigen Verbis, noch mehr aber mit Substantiven üblich ist. Sie bedeutet alsdann, 1. Überhaupt, was der Zeit, dem Orte und der Ordnung nach… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart