- Gestunden
* Gestunden, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen veraltet ist, und nur noch zuweilen in den Rechten vorkommt, Frist, Aufschub geben. Einem die Bezahlung einer Schuld gestunden. So auch die Gestundung. S. Stunde.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.