Gewährgebühr, die

Gewährgebühr, die

Die Gewährgebühr, plur. inus. oder die Gewährgebühren, sing. inus. im Bergbaue, dasjenige, was man dem Gegenschreiber für die Gewähr, d.i. Bescheinigung des Antheils, bezahlet; welches gemeiniglich 1 Groschen ist, daher er auch der Gewährgroschen genannt wird. S. die Gewähr 1. 1).


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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