Gewährzeit, die

Gewährzeit, die

Die Gewährzeit, plur. inus. im Bergbaue, die rechtlich bestimmte Zeit, innerhalb welcher sich jemand in die Gewähr, d.i. in den Besitz eines erkauften Bergtheiles, muß setzen lassen. S. die Gewähr 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gewähr — Gewähr, 1) (Bergr.), die Handlung, durch welche Einem eine Zeche, Hütte etc. eigenthümlich als Pfand übergeben wird, worüber der Gewährschein od. die G. ausgestellt u. dafür die Gewährgebühren, der Gewährgroschen, bezahlt wird; daher Gewährzeit,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Haar — 1. An einem Haar zieht man mich hin, wo ich gern bin. – Körte, 2504. 2. Auch ein Haar hat seinen Schatten. – Eiselein, 266; Simrock, 4151. Böhm.: I vlas má svůj stín. (Čelakovsky, 284.) Lat.: Etiam capillus unus habet umbram suam. (Eiselein,… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Hauptfehler — Hauptfehler, Fehler eines Pferdes, welche, wenn sie sich nach einem geschlossenen Pferdekauf finden, den Kauf rückgängig machen. Sie werden gewöhnlich durch eigene Landesgesetze, aber verschieden bestimmt, ebenso die Zeit, bis zu welcher der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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