- Gewerbe, das
Das Gewêrbe, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Von werben, drehen, ein an einem größern Körper befindlicher kleinerer, welcher sich umdrehen lässet. So wird die mir Handhaben versehene Schraubenmutter, womit man etwas aus- und zuschraubet, von einigen ein Gewerbe genannt. Auch die ähnlichen Werkzeuge, die Fensterflügel zu verschließen, führen diesen Nahmen, so wie die Wirbelbeine des Rückrathes auch unter dem Nahmen der Gewerbebeine vorkommen. S. Werben und Wirbel. 2) So fern dieses Zeitwort hin und her gehen bedeutet, wird es in den gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens, häufig für ein Geschäft gebraucht, welches durch einen Gang und mündliche Bestellung ausgerichtet wird; im Niedersächs. Warf. Einem ein Gewebe auftragen. Sein Gewerbe ausrichten. Was ist dein Gewerbe? dein Auftrag. Da ich ihn nicht zu Hause fand, ließ ich mein Gewerbe zurück, sagte, was mir zu bestellen aufgetragen war, den Hausgenossen. 3) In weiterer Bedeutung, der ganze Zusammenhang von Geschäften, womit jemand seinen Unterhalt erwirbet, so fern werben überhaupt Geschäfte verrichten bedeutet; wo es denn vornehmlich solche Geschäfte bedeutet, welche vermittelst der Gliedmaßen des Leibes verrichtet werden. Er hat kein bestimmtes Gewerbe, keine bestimmte Lebensart; da es denn so wohl die Handarbeiten, als auch überhaupt Handel und Wandel unter sich begreift, und über dieß als ein Collectivum von dem ganzen Umfange derselben gebraucht wird. Kutschen und andere Fuhrwerke, so wohl des Luxus als des Gewerbes. Ein Land, worin das Gewerbe blühet. Oder, und zwar am häufigsten, von dem Umfange solcher Unterhaltungsmittel einzelner Personen. Sein Gewerbe treiben, fortführen, aufgeben. Die da meynten, die Gottseligkeit sey ein Gewerbe, womit man Unterhalt und äußere Vorzüge erwerben könne, 1 Tim. 6, 5. Ein schändliches Gewerbe mit etwas treiben, es zur Befriedigung des Eigennutzes mißbrauchen. S. Werben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.