- Gewinst, der
Der Gewinst, des -es, plur. die -e, von dem Activo gewinnen, in einigen der eingeschränkten Bedeutungen desselben. 1) Dasjenige, was man im Handel und Wandel als Überschuß über seinen Aufwand bekommt; ohne Plural. Sie halten menschlichen Wandel für einen Jahrmarkt, geben vor, man müsse allenthalben Gewinst suchen, Weish. 15, 12. Der Goldschmid Demetrius wendete denen vom Handwerk nicht geringen Gewinst zu, Apost. Gesch. 19, 24. Etwas des Gewinstes wegen thun. In dieser Bedeutung ist Gewinn in der edlern Schreibart beynahe üblicher. 2) Was man in jeder Art von Wettstreite gewinnet oder gewinnen kann. Den großen Gewinst erhalten. Die Gewinste austheilen, zur Schau ausstellen. In welcher Bedeutung Gewinst üblicher ist als Gewinn. 3) Was man im Spiele gewinnet; ohne Plural. Mein Gewinst ist nicht beträchtlich. Seinen Gewinst unter die Armen vertheilen. Wo Gewinst und Gewinn gleich häufig gebraucht werden.
Anm. Im Nieders. Winst, Averwinst, im Dän. Holl. und Schwed. gleichfalls Winst, Vinst, Gevinst. Gewinst und Gewinn sind bloß in der Ableitungssylbe unterschieden, ohne daß dadurch die Bedeutung geändert würde. Bloß der Gebrauch ist in einigen Fällen mehr für das eine als für das andere. Eigentlich sollte es Gewinnst geschrieben werden; allein um die Häufung der Mitlauter zu vermeiden, lassen mehrere Verbalia auf st das eine n weg, wie Kunst, Gunst, Dunst, Brunst u.s.f. von können, gönnen, dünne, brennen. Gewinsthaft, was Gewinn einträgt, ingleichen gewinnsüchtig, und die Gewinsthaftigkeit, für Einträglichkeit, ingleichen für Gewinnsucht, sind nur hin und wieder im gemeinen Leben üblich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.