- Afterschirm, der
Der Afterschirm, des -es, plur. car. in dem Deutschen Staatsrechte, die Schirmgerechtigkeit, besonders über geistliche Güter, die jemand von dem eigentlichen Schutzherrn übertragen worden; der Afterschutz.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.