Grundbuch, das

Grundbuch, das

Das Grúndbūch, des -es, plur. die -bǖcher, im Oberdeutschen, besonders in Österreich, das Verzeichniß der einem Eigenthumsherren gehörigen Grundstücke und ihrer Gefälle. Zuweilen auch das Collegium der dazu gehörigen Personen. So hat gemeiner Stadt Wien Grundbuch einen Grundbuchshandler, einen Grundschreiber und einen Amtschreiber.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Grundbuch — [amtliches] Grundstücksverzeichnis, Flurbuch, Kataster. * * * Grundbuch,das:Flurbuch·Grundstücksverzeichnis·Kataster …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt — Das Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA) führt im Fürstentum Liechtenstein die ihm gesetzlich zugewiesenen Register und Bücher, übt die ihm zugewiesene Aufsichtstätigkeit aus und erlässt eigene Entscheidungen. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — das Grundbuch, ü er (Mittelstufe) Buch, in dem Eigentumsverhältnisse und Lasten des Grundstücks erfasst werden Beispiel: Die Hypothek wurde in das Grundbuch eingetragen. Kollokation: ein Grundbuch anlegen …   Extremes Deutsch

  • Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …   Universal-Lexikon

  • Grundbuch — I. Buchführung:1. Begriff: ⇡ Journal. 2. Die Eintragungen in das G. sind zeitgerecht, vollständig, richtig und geordnet zu bewirken (§ 239 II HGB). Vgl. auch ⇡ Buchführung, ⇡ Buchführungspflicht. II. Grundstücksrecht:Öffentliches Register, vom ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Grundbuch — ein Register, das vom Grundbuchamt geführt wird und in dem für jedes Grundstück der Eigentümer, die Fläche, die genaue Bezeichnung, eventuelle Rechte usw. eingetragen werden. Es hat die Funktion, im Interesse des Rechtsverkehrs und im Hinblick… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Grundbuch — Grụnd·buch das; ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets und deren Besitzer eingetragen werden || K : Grundbuchamt, Grundbucheintrag …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Urbar, das — Das Urbar, des es, plur. die e, ein im Ganzen genommen im Hochdeutschen gleichfalls veraltetes Wort, welches nur in den Provinzen hin und wieder üblich ist. Es bedeutet daselbst. 1. Den Nutzen, Ertrag, Gewinn, und das Recht, den Nutzen von einer… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbbūch, das — Das Êrbbūch, des es, plur. die bücher, in einigen Gegenden, ein Buch, in welchem die Erde, d.i. die eigenthümlichen Grundstücke der Unterthanen, nach ihrer Lage, ihren Besitzern, Abgaben u.s.f. verzeichnet sind; das Erbregister, Grundbuch,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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