Grundherr, der

Grundherr, der

Der Grundhêrr, des -en, plur. die -en, der Eigenthumsherr des Grundes und Bodens; Dominus directus, Dominus territorii, Dominus fundi servientis, im mittlern Lat. Fundalis, welcher auch die Grundherrschaft, und so fern er als eine Obrigkeit betrachtet wird, die Grundobrigkeit heißt, S. dieses Wort.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Grundherr — (Gutsherr), derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von Bauerngütern, und gewisse Herrschaftsrechte über die Bebauer derselben zustehen (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Grundherr — Grụnd|herr 〈m. 16; veraltet〉 Grundeigentümer (z. Z. der Grundherrschaft) * * * Grụnd|herr, der [mhd. gruntherre]: mit den durch die mittelalterliche Organisationsform der Grundherrschaft gegebenen Rechten u. Befugnissen ausgestatteter… …   Universal-Lexikon

  • Bauern: Das Leben der Landbevölkerung im Mittelalter —   Das frühe Mittelalter kennt zunächst keine Bezeichnung für die »Bauern«. Das mag überraschen in einer Gesellschaft, die ganz agrarisch geprägt ist. Doch gerade weil alle unmittelbar von der Scholle leben, ist der funktionale Begriff zu… …   Universal-Lexikon

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  • Liste der Münchner Polizeipräsidenten — Der Münchner Polizeipräsident leitet das Polizeipräsidium München. Amtsantritt Amtsende Name Bemerkungen 1796/00/00!1796 1797/00/00!1799 Joseph Maria von Weichs ( * 1756; † 1819) 1797/00/00!1796 …   Deutsch Wikipedia

  • Herr, der — Der Hêrr, des en, zusammen gezogen Herrn, plur. die en, so wohl ein jeder, welcher einem andern zu befehlen hat, in Beziehung auf denselben, als auch der eigenthümliche Besitzer einer Sache. 1) Überhaupt, in welcher weitesten Bedeutung es auch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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