- Hader (2), der
2. Der Hader, des -s, plur. inus. ein im Hochdeutschen gleichfalls selten gewordenes Wort, einen jeden heftigen mit Zorn und Haß verbundenen Streit mit Worten, einen Zank, zu bezeichnen. Wie kann ich allein solche Mühe und Last und Hader von euch ertragen? 5 Mos. 1, 12. Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen, 5 Mos. 25, 1. Das Loos stillet den Hader, Sprichw. 18, 18. Fragen und Wortkriege, aus welchen entspringt Neid, Hader und Lästerung, 1. Timoth. 6, 4. Der Eid machet ein Ende alles Haders, Ebr. 6, 16.
Anm. Dieses Wort lautet im Böhm. Hadrunk, und bey den Krainerischen Wenden Ardria. Frisch hält es für eine Figur des vorigen Wortes; allein es gehöret unstreitig zu dem Zeitworte hassen, welches in vielen Mundarten statt des Zischlautes ein d oder t hat, wie im Dän. hade, im Angels. hatian, im Schwed. hata u.s.f. daher im Isländ. Hatr, und im Engl. Hatred, Haß bedeutet. Das Deutsche Hader selbst leidet diese Bedeutung in vielen biblischen Stellen, S. Hassen. In einigen Märkischen Gegenden ist Atter Ärger, atterig ärgerlich, und ättern sich ereifern. Im Oberdeutschen wird Hader auch von einem gerichtlichen Streite, von einem Prozesse über geringe Sachen gebraucht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.