- Halbbürtig
Halbbürtig, adj. et adv. im Gegensatze des vollbürtig, siehe das vorige.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Halbbürtig, adj. et adv. im Gegensatze des vollbürtig, siehe das vorige.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
halbbürtig — hạlb|bür|tig 〈Adj.〉 1. nur einen Elternteil gemeinsam habend 2. unehelich ● halbbürtige Geschwister Halbgeschwister * * * hạlb|bür|tig <Adj.> (Geneal.): (von Geschwistern) nur einen Elternteil gemeinsam habend. * * * hạlb|bür|tig <Adj … Universal-Lexikon
halbbürtig — hạlb|bür|tig (nur einen Elternteil gemeinsam habend) … Die deutsche Rechtschreibung
Verwandtschaftsbeziehung — Die Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft oder im weiteren Sinne auch der Schwägerschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch… … Deutsch Wikipedia
Stief.... — Stief...., nur in Zusammensetzungen gebräuchlich, um das Affinitätsverhältniß zu bezeichnen, welches bei einer zweiten Ehe, namentlich in auf u. absteigender Linie, zwischen dem einen Ehegatten u. den Verwandten des andern Ehegatten stattfindet,… … Pierer's Universal-Lexikon
Unilateral — (v. lat.), 1) einseitig, s.d. von Verträgen, in denen nur die eine Partei eine Leistung verspricht; 2) so v.w. halbbürtig; 3) nur auf einer Seite stehend od. befindlich … Pierer's Universal-Lexikon
Geschwister — Geschwister, der nächste Grad der Seitenverwandten, diejenigen nämlich, welche einen leiblichen Vater u. Mutter, od. doch wenigstens einen Theil der Eltern gemeinschaftlich haben; im ersteren Falle vollbürtige od. leibliche G. (Germani), im… … Pierer's Universal-Lexikon
Bürtig — Bürtig, adv. der Geburt nach herstammend. Von einem Orte bürtig seyn, daselbst geboren seyn. Im Hochdeutschen ist dieses Wort meist veraltet, weil es von gebürtig verdränget worden. S. dieses Wort. Im Oberdeutschen kommt es häufiger vor. Es… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart