- Halbschuldig
Halbschuldig, adj. et adv. welches nur in Westphalen als ein Hauptwort üblich ist, wo Halbschuldige eine Art Leibeigener sind; zum Unterschiede von den Vollschuldigen. S. Schuldig.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Halbschuldig, adj. et adv. welches nur in Westphalen als ein Hauptwort üblich ist, wo Halbschuldige eine Art Leibeigener sind; zum Unterschiede von den Vollschuldigen. S. Schuldig.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.