Handelsbuch, das

Handelsbuch, das

Das Hándelsbūch, Hándlungsbūch, des -es, plur. die -bǖcher. 1) Das Rechnungsbuch eines Handelsmannes. In engerer Bedeutung, dasjenige Buch eines Handelsmannes, worin er die Einnahme und Ausgabe mit genauer Bemerkung der Zeit verzeichnet. 2) In den Gerichten, ein Buch, in welches alle vorgefallene Geschäfte und Verhandlungen eingetragen werden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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