- Handhaben
Handhaben, verb. reg. act. 1. Eigentlich, in der Hand führen, mit der Hand bewegen und regieren. Ein Werkzeug handhaben, es in der Hand führen und vermittelst derselben regieren. Nieders. handhaven, behandhaven, welches auch in weiterer Bedeutung für behandeln, bearbeiten gebraucht wird. Ein handhabendes Pfand, für ein Pfand, welches man in Händen hat, ist nicht nur niedrig, sondern auch fehlerhaft, weil das thätige Mittelwort der gegenwärtigen Zeit hier sehr am unrechten Orte stehet. Im Isländ. ist Handhave der Besitzer. 2. Figürlich. 1) Ausüben, verwalten. Die höchste Gewalt handhaben, ausüben. Die Sacramente handhaben, verwalten, austheilen. Der dieß Wort nicht handhabet, Nehem. 5, 13, hält, erfüllet. Wohl dem, der das Gesetz handhabet, Sprichw. 29, 18. Noch mehr, 2) auf die Beobachtung und Ausübung von andern dringen und halten, gleichsam die Hand über etwas haben, Griech. δια χειρος εχειν. David handhabete Gerichte und Gerechtigkeit all seinem Volke, 1 Chron. 19, 14. Daß du Recht und Redlichkeit handhabest, 2 Chron. 9, 8. Sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben, Röm. 13, 6. Jemanden bey seinen Rechten handhaben, d.i. schützen. Im Oberdeutschen sagt man auch, eine Meinung handhaben, d.i. vertheidigen; einen Garten handhaben, ihn bearbeiten, u.s.f.
So auch die Handhabung.
Anm. Im Schwed. handhafwa, im mittlern Lat. manutenere, Franz. maintenir, welche insgesammt schützen, so wie Manutentia im mittlern Lat. Schutz bedeutet. Haben wird in dieser Zusammensetzung regulär abgewandelt, welches auch von bescheinen, für bescheinigen, bewillkommen, rathschlagen, veranlassen, willfahren u.a.m. gilt, deren Stammwörter gleichfalls irregulär gehen. Das Augmentum ge kommt vor dem Worte zu stehen; gehandhabet, nicht handgehabet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.