Handlehen, das

Handlehen, das

Das Handlêhen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden. 1) Ein Erblehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht vererbet werden kann. 2) Ein Lehen, welches man unmittelbar von dem Lehensherren selbst erhalten hat; im Gegensatze eines Afterlehens.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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