Heerschild, der

Heerschild, der

Der Heerschild, des -es, plur. die -e, ein in den neuern Zeiten gleichfalls ungangbar gewordenes Wort. 1) Ein Schild, so fern man sich desselben ehedem im Kriege bedienete; in welchem Verstande es mit der Sache selbst längst veraltet ist. 2) In dem Deutschen Staatsrechte bezeichnete dieses Wort ehedem die Classe, die angeborne Würde der Ritterschaft, deren jede Classe sich durch Schild oder Wapen von der andern unterschied. Es gab sieben solcher Heerschilde oder Classen, wovon es in dem Schwabenspiegel Kap. 3 heißt: Dis ist von den siben herschilten – – Der Künig hebt (hat) den ersten herschilt, Bischoeff und Aebt und die Aebtissin, die da gefürstet sint, die hebent alle den andern herschilt. Die Layen fürsten den dritten. Die Frienherren den vierden. Die Mitternfrien den fiunften. Dienstman den sechsten – – Den sibenten herschilt hebt ain ieglich man, der nyt aigen ist, und ain Ehkint ist. Man glaubt, daß diese Eintheilung erst zu den Zeiten der Kreuzzüge aufgekommen; allein da das Wort Arascild schon in einem ähnlichen Verstande in dem Longobardischen Gesetze vorkommt, so muß sie wohl älter seyn. S. des Du Fresne Glossar. v. Heereschild.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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