Heersteuer, die

Heersteuer, die

Die Heersteuer, plur. die -n, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, die Kriegessteuer zu bezeichnen, d.i. diejenige Steuer, welche zum Behufe eines Krieges gefordert und bewilliget wird. Ingleichen diejenige Steuer, womit sich ein Vasall oder Unterthan von den persönlichen Kriegesdiensten befreyet, und welche bey adeligen Vasallen gemeiniglich das Ritterpferd genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kriegssteuer, die — Die Kriegssteuer, plur. die n. 1) Diejenige Steuer, welche die Unterthanen eines Staates zur Bestreitung der Kriegkosten entrichten; ehedem die Heersteuer, das Heergeld, Reisegeld. 2) Diejenige Steuer, welche feindlichen Unterthanen im Kriege… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heerbann — (mittellat. Heribannus, Aribannus, verdorben in franz. Arrière ban) ist in der alten deutschen Kriegsverfassung das königliche Aufgebot zum Kriegsdienst, dann das Heer selbst; auch im Sinne von Heerbannbuße und Heersteuer gebraucht. Ursprünglich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschichte der Stadt Speyer — Speyer, Ansicht nach Braun Hogenberg (1572) Die Geschichte der Stadt Speyer beginnt im Jahr 10 v. Chr. mit der Errichtung des Römerlagers. Der Name Spira, aus dem sich schließlich der heutige Name Speyer entwickelte, taucht erstmals 614 auf. Vor… …   Deutsch Wikipedia

  • Heerbann — (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Daneben… …   Deutsch Wikipedia

  • Reisegeld, das — Das Reisegêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, das zu einer Reise, zum Behuf derselben bestimmte Geld. Bey den Handwerkern und Künstlern ist es dasjenige Geld, welches einem von einem fremden Orte verschriebenen Gesellen für… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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