Helmlehen, das

Helmlehen, das

Das Hêlmlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Wapen, so fern es ehedem auch zuweilen zu Lehen gegeben wurde, wovon Schilter bey dem Worte Wapen ein Beyspiel anführet; ein Wapenlehen. 2) In weiterer Bedeutung wurde ehedem auch ein jedes Ritterlehen ein Helmlehen, und im Lat. Feudum galeatum genannt, weil der Helm eine vorzüglich den Rittern eigene Rüstung war.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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