- Hengst (2), der
2. Der Hêngst, des -es, plur. die -e, Diminut. das Hengstchen, Oberd. das Hengstlein, ein unverschnittenes Pferd männlichen Geschlechtes, zum Unterschiede von einem Wallache und von einer Stute; welches, wenn es besonders zur Fortpflanzung seines Geschlechtes bestimmt ist, auch der Springhengst, Zuchthengst, Reithengst, Beschäler, ehedem im Oberd. Scalo, Schel, genannt wird. Figürlich in den niedrigen Sprecharten, eine geile Person männlichen Geschlechtes.
Anm. Im Salischen Gesetze schon Chengisto, im Nieders. und Dän. Hingst, im Böhm. Hynst, im Schwed. Hingst. Frisch lässet es mit vieler Wahrscheinlichkeit von hinnire, im Oberd. hanen, abstammen, so fern dieses Wort eine Nachahmung des den Pferden eigenthümlichen Geschreyes ist, wovon die jungen Füllen in Franken und einigen andern Gegenden auch Hankerlein genannt werden. Bey den Saterländern im Stifte Münster bedeutet Hangst ein Pferd überhaupt, und da scheinet es zu dem Schwed. Haest und Dän. Hest, ein Pferd, zu gehören, welches Ihre von Hast, Eil, herleitet, so wie das Latein. Equus. von ωκυο, hurtig, abstammen soll. Übrigens wurde ein Hengst ehedem auch ein Meyden genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.