Hochnothpeinlich

Hochnothpeinlich

Hochnothpeinlich, adj. welches nur in der R.A. ein hochnothpeinliches Halsgericht üblich ist, ein zur höhern Gerichtsbarkeit gehöriges peinliches Halsgericht zu bezeichnen, in welchem Ausdrucke freylich mehr als Ein Pleonasmus ist; daher ein solches Gericht auch nur, und zwar richtiger, ein nothpeinliches Gericht, oder das Halsgericht schlechthin genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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