Hofrecht, das

Hofrecht, das

Das Hofrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Die Rechte der hofhörigen Unterthanen, in Westphalen und Niedersachsen, und deren Sammlung. 2) Das Recht eines adeligen Hofes über die zu demselben gehörigen Leibeigenen; ohne Plural. Er plaget mich auf Hofrecht, d.i. rechtschaffen. 3) Die Sammlung der Rechte, wornach die über Hoflehen entstandenen Streitigkeiten entschieden werden; im Gegensatze des Lehenrechtes, welches die eigentlichen Kriegs- und Ritterlehen betrifft. 4) Das an den Höfen in dem Betragen gegen andere übliche Recht, wo dieses Wort auch unter den Handwerkern üblich ist. Jemanden etwas auf Hofrecht erlauben, d.i. ihm eine ungewöhnliche und sonst unerlaubte Sache auf einige Zeit verstatten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hofrecht — Das Hofrecht (mhd. hovereht, hofsbrauch u.ä.; lat. ius curiae, lex familiae) regelte im Mittelalter die Rechtsverhältnisse des Gutsherren zu seinen Dienstleuten und Hörigen als auch der letztern untereinander in Bezug auf Dienst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Hofrecht — 1. Es bleibt ein Hoffrecht, wer ind stub scheyst und ders ausskehrt, sein beid eins lohns und Ehrenwerth. – Froschm., PVIII. 2. Es darf mir keiner ein Hofrecht in die Stube machen. (S. ⇨ Bauernveiel.) – Eiselein, 317; Simrock, 4860. 3. So lange… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Hofrecht — Hofrecht, im Mittelalter das sowohl in Ansehung der Rechtsverhältnisse des Gutsherrn zu seinen Dienstmannen und Grundholden als auch der letztern untereinander in Beziehung auf Dienst und Gutsverhältnisse geltende Recht. Es umfaßte einmal das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hofrecht — Hofrecht, 1) das bei einem Hofgericht (s.d.) gültige Recht; 2) im Mittelalter der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche über die rechtlichen Beziehungen eines Herrn zu seinen Dienstpflichtigen u. umgekehrt, sowie der Letzteren unter einander …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hofrecht — Hofrecht, im ältern deutschen Recht die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Grundherrn und den von ihm abhängigen Bauern, Hörigen und eigenen Leuten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hofrecht — Hof|recht 〈n. 11; unz.; MA〉 alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis des Gutsherrn zu seinen Untergebenen wie auch dieser untereinander regeln; →a. Höferecht * * * Hofrecht,   im mittelalterlichen deutschen Recht ausgebildetes Sonderrecht für… …   Universal-Lexikon

  • Lehenrecht, das — Das Lehenrêcht, oder Lehnrêcht, des es, plur. die e. 1) Ein Recht, d.i. ein Gesetz, oder zu einem Gesetze gewordener Gebrauch in Lehenssachen, Gesetze, nach welchen die Rechte des Lehenherren und der Lehenleute in Ansehung der lehenbaren… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • St. Bonifatius (Freckenhorst) — Westwerk der Stiftskirche St. Bonifatius …   Deutsch Wikipedia

  • De Petersen — Das Geschlecht der Reichsbarone De Petersen nahm mit Jakob de Petersen, welcher von 1622 bis 1704 lebte, seinen Anfang. Die Familie stammte ursprünglich aus dem damals dänischen Rendsburg. Geschichte De Petersen war Truchsess von Dänemark,… …   Deutsch Wikipedia

  • Haus Stockum (Werne) — Haus Stockum ist die gemeinsame Bezeichnung für zwei ehemalige Burganlagen im heute zu Werne gehörenden Stadtteil Stockum, die in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander lagen, jedoch auf unterschiedlichen Seiten der Lippe. Auf der Nordseite lag… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”