Hofrecht, das

Hofrecht, das

Das Hofrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Die Rechte der hofhörigen Unterthanen, in Westphalen und Niedersachsen, und deren Sammlung. 2) Das Recht eines adeligen Hofes über die zu demselben gehörigen Leibeigenen; ohne Plural. Er plaget mich auf Hofrecht, d.i. rechtschaffen. 3) Die Sammlung der Rechte, wornach die über Hoflehen entstandenen Streitigkeiten entschieden werden; im Gegensatze des Lehenrechtes, welches die eigentlichen Kriegs- und Ritterlehen betrifft. 4) Das an den Höfen in dem Betragen gegen andere übliche Recht, wo dieses Wort auch unter den Handwerkern üblich ist. Jemanden etwas auf Hofrecht erlauben, d.i. ihm eine ungewöhnliche und sonst unerlaubte Sache auf einige Zeit verstatten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Hofrecht — Hofrecht, im Mittelalter das sowohl in Ansehung der Rechtsverhältnisse des Gutsherrn zu seinen Dienstmannen und Grundholden als auch der letztern untereinander in Beziehung auf Dienst und Gutsverhältnisse geltende Recht. Es umfaßte einmal das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Hofrecht — Hof|recht 〈n. 11; unz.; MA〉 alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis des Gutsherrn zu seinen Untergebenen wie auch dieser untereinander regeln; →a. Höferecht * * * Hofrecht,   im mittelalterlichen deutschen Recht ausgebildetes Sonderrecht für… …   Universal-Lexikon

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  • St. Bonifatius (Freckenhorst) — Westwerk der Stiftskirche St. Bonifatius …   Deutsch Wikipedia

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  • Haus Stockum (Werne) — Haus Stockum ist die gemeinsame Bezeichnung für zwei ehemalige Burganlagen im heute zu Werne gehörenden Stadtteil Stockum, die in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander lagen, jedoch auf unterschiedlichen Seiten der Lippe. Auf der Nordseite lag… …   Deutsch Wikipedia

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