- Hofwehr, die
Die Hofwehr, plur. die -en, oder die Hofwehrung, plur. die -en, ein Collectivum, alles zum Acker- und Landbaue nöthige Hof- und Feldgeräth eines Bauerhofes zu bezeichnen, oft mit Einschluß des Viehes, zum Samen nöthigen Getreides u.s.f. das Hofgewehr. Besonders in denjenigen Gegenden, wo die Leibeigenschaft noch üblich ist, und wo daher der Bauer diese Hofwehr von dem Erb- oder Grundherren bekommt. An andern Orten und von andern Landgütern heißt es mit einem Lateinischen Worte das Inventarium. S. Wehr.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.