Holzerbe, der

Holzerbe, der

Der Holzêrbe, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, der eigenthümliche Besitzer eines Holzes oder Gehölzes, oder eines Theiles desselben. Daher die Holzerbschaft, plur. die -en, derjenige Theil eines Gehölzes, welchen man eigenthümlich besitzet. S. das Erbe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erbe, der — Der Êrbe, des n, plur. die n, Fämin. die Erbinn, plur. die en, ein Wort, welches nur noch in der fünften Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist. 1) Ein jeder, der eines andern Vermögen nach dessen Tode als ein Eigenthum erhält. Jemanden zu… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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