- Hurenbrüche, die
Die Hūrenbrǘche, sing. inus. in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, Brüche, d.i. Geldstrafen, mit welchen eine uneheliche Schwängerung an beyden Theilen, besonders aber an der geschwächten Person geahndet wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.