Hurenbrüche, die

Hurenbrüche, die

Die Hūrenbrǘche, sing. inus. in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, Brüche, d.i. Geldstrafen, mit welchen eine uneheliche Schwängerung an beyden Theilen, besonders aber an der geschwächten Person geahndet wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Fleischliche Verbrechen — (Fleisches od. Unzuchtsverbrechen, Delicta carnis), die Verbrechen, welche durch eine strafbare Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen werden. Im Allgemeinen läßt sich annehmen, daß dergleichen Unthaten, insofern sie nicht mit Verletzung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hure — Hure, 1) Frauenzimmer, welches sich für Geld Jedem Preis gibt od. auch überhaupt Unzucht treibt; 2) eine Frauensperson, welche entweder vor der Ehe od. außer der Ehe ein Kind geboren hat. Daher Hurenhaus, so v.w. Bordell; Hurenkolik[632] (Colica… …   Pierer's Universal-Lexikon

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