Irrlehen, das

Irrlehen, das

Das Irrlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, die Anwartschaft auf eines unbestimmten Besitzers Lehen, auf ein Lehen, welches am ersten eröffnet werden wird; ein unbenanntes Expectanz-Lehen. Im Sachsenspiegel Errelehen, d.i. Eherlehen, das erste Lehen, welches dem Landesherren heim fällt, woraus aus Unkunde der Niedersächsischen Mundart die Hoch- und Oberdeutschen ein Irrlehen gemacht haben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Irrlehen — Irrlehen, das zuerst vacant werdende, also ein noch unbestimmtes Lehen, auf welches die Anwartschaft (Exspectanz) versprochen ist …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”