Irrlehen, das

Irrlehen, das

Das Irrlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, die Anwartschaft auf eines unbestimmten Besitzers Lehen, auf ein Lehen, welches am ersten eröffnet werden wird; ein unbenanntes Expectanz-Lehen. Im Sachsenspiegel Errelehen, d.i. Eherlehen, das erste Lehen, welches dem Landesherren heim fällt, woraus aus Unkunde der Niedersächsischen Mundart die Hoch- und Oberdeutschen ein Irrlehen gemacht haben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Irrlehen — Irrlehen, das zuerst vacant werdende, also ein noch unbestimmtes Lehen, auf welches die Anwartschaft (Exspectanz) versprochen ist …   Herders Conversations-Lexikon

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