- Jagdamt, das
Das Jāgdamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt, d.i. Bedienung, bey dem Jagdwesen eines Herren. 2) Ein Collegium mehrerer Personen, welches in Sachen, die zur Jagd gehören, erkennet und richtet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.